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Geschrieben von Berlin! am 26.10.2019, 17:41 Uhr

Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?

Doch. Juristen würden von verdrängen sprechen. Oder von ausschließen.
Aber wie gesagt: klammert Euch nicht an Begrifflichkeit und den Wortsinn. Erben sind die Abkömmlinge in gerader Linie. Der vorderste in der Linie schließt die anderen hinter ihm aus, so lange er lebt.

Abgesehen davon: Wenn die Mutter heiratet, ist ihr Ehemann immer noch nicht Erbe der Oma. Er ist dann Erbe seiner Frau. Aber das war ja auch gar nicht der Ausgangsfall und auch nicht die Frage.

Testamente können das Leben leichter machen.

 
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