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Geschrieben von Weiberhaushalt am 26.10.2019, 8:36 Uhr

Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?

Hallo,
bist du die Enkeltochter und dein Kind das Urenkel?
Nein, ihr werdet nicht verdrängt, weil euch nach gesetzlicher Erbfolge nichts zusteht.

 
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