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Geschrieben von Ralph am 26.07.2012, 15:26 Uhr

Eben, nur prinzipiell ist es egal...

... was Frau anhat... aber eben nur prinzipiell. Prinzipiell hast Du recht, in der Praxis aber ist es so, daß aufreizende Kleidung nun einmal die Hormone der Gegenseite mehr in Wallung bringt als Dein zitierter Rollkragenpulli. Das entschuldigt nichts, nur es ist kontraproduktiv, letztlich immer wieder die strafrechtliche Lage mit verschiedensten Worten klarzustellen.

Von Benedikte wurde in den Raum gestellt, inwieweit Frau sich leichtsinnig verhalten kann. Und ja, das kann sie durch bestimmte Verhaltensmuster, wie z.T. von Dir beschrieben, und eine gewisse Kleidung ist Teil des Verhaltens.
Man kann freilich auf das Recht der freien Kleidungswahl bestehen, keine Frage. Wenn Frau dann Opfer einer Sexualstraftat wird, trifft sie zwar rechtlich keine Schuld, dennoch bleibt die Frage offen, ob man bis zum Exzeß die Rechtslage ausreizen muß, auch wenn man es schlimmstenfalls - ganz realitätsnah! - mit dem Leben bezahlt. Ich meine... nein, sollte man nicht!

Genauso wie es im Straßenverkehr eine "defensive Fahrweise" gibt, bei der man bisweilen seine Rechtsposition aufgibt, genauso sollte es möglich sein, die Kleidung ein klein wenig anzupassen, wenn es der eigenen körperlichen Unversehrheit dient.

Viele Grüße
Ralph

 
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