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Geschrieben von Ralph am 26.07.2012, 14:12 Uhr

Eine Frau kann schon präventiv tätig werden...

Wie Benedikte schon schrieb: Im Recht sein, auch moralisch, ist eine Sache. Realitäten zu sehen, nämlich daß zu aufreizende Wäsche bestimmte Risiken entfacht, eine zweite.

Wir müssen hier strafrechtlich nichts auseinandernehmen. Da gibt es keine Differenzen. Aber über Leichtsinn wird mal ja wohl nachdenken dürfen. Drastisch formuliert: Wenn eine Frau mit Ouvert-Slip und durchsichtiger Bluse durch die Disco marschiert, sich einladen läßt und hinterher alleine mit den entsprechenden Personen durch die Straßen zieht, ist das Risiko einer Vergewaltigung nun einmal größer als wenn sie oben mit Knöpfen verschlossen rumläuft. Darüber mag man lamentieren, es beklagen und auch völlig daneben finden, der Fakt ist dennoch präsent, das ist nun einmal so. Strafrechtlich-moralisch muß sich eine Frau nicht einem bestimmten Dressscode unterwerfen, der eigenen gesundheit dienlich ist es aber schon.

Benedikte, ich verstehe genau, worauf Du hinaus willst, und ich pflichte Dir absolut bei. Leider wird nicht hier nicht gesehen, daß es sich hier um keine präjudizierende Äußerung handelt, sondern um die Frage, was man im Vorwege tun kann, um eben nicht Opfer einer Sexualstraftat zu werden.

Mein Vater hat mir vor vielen Jahren mal ins Stammbuch geschrieben: "Und auf Deinem Grabstein wird stehen: Aber ich hatte Vorfahrt!"

Viele Grüße
Snoopy

 
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