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Geschrieben von Ralph am 26.07.2012, 17:38 Uhr

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Danke, denn jetzt kommen wir der Sache nämlich näher...

Die Kleidungswahl ist NATÜRLICH Teil des Verhaltens. NATÜRLICH ist das Verhalten nicht schuldhaft, und NATÜRLICH muß vor dem Strafgericht der Täter voll belangt werden und darf sich nicht auf die Verhaltensmuster der Frau berufen können. Da muß knallhart bestraft werden.

Trotzdem muß doch die Diskussion erlaubt sein, wie man als Frau das Risiko möglichst gering hält, ohne das gleich als Schuldeingeständnis zu sehen.

Ralph

 
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