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Geschrieben von Feuerschweifin am 03.11.2020, 14:30 Uhr

Gefühl von DDR 2.0

Ich habe selbst leider einen Fall der Kündigung mitbekommen, bei dem der Gekündigte nichts gesetzeswidriges getan hat. Er hat sich in einer Partei (die ich selbst auch zum Kotzen finde, aber das spielt keine Rolle) engagiert, die nicht verboten ist, und wurde dort gesehen.

Der Arbeitgeber (Staat) hat die Kündigung damit begründet, dass sein Engagement in dieser Partei das Ansehen des Arbeitgebers schädigen würde. Die Arbeitnehmervertretung hat nichts unternommen, im Gegenteil, er hat sich komplett auf die Seite des Arbeitgebers gestellt, obwohl ihre Aufgabe die Arbeitnehmervertretung ist.

Das hat mich geschockt, denn egal wie scheiße ich die Partei finde, sie ist nicht verboten und wenn es schon so weit ist, dass ein AN aufgrund seines Engagements in einer Partei, die Teil der demokratischen Meinungsbildung ist (ob mir das gefällt oder nicht), vom Staatsdienst gekündigt wird, dann würde ich das schon als Einschränkung der Meinungsfreiheit sehen, denn in diesem Fall hatte der AN keinerlei Abwehrrechte gegenüber dem Staat.

 
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