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Geschrieben von Mehtab am 03.11.2020, 18:20 Uhr

Nun, ich war 100%ig auf Linie damals.

Feuerschweifin: Auch du weißt auch nicht ganz genau, warum der Mitarbeiter gekündigt wurde, und hier kommt es durchaus auf die ganz konkrete Umstände an. Wir können das hier nicht klären.

Grundsätzlich gibt es auf jeden Fall für Beamte Grundrechtseinschränkungen, die zu beachten sind. Inwiefern diese Bestimmungen auf für Beschäftigte gelten, müßte genau geprüft werden. So eine Kündigung kann der Gekündigte ja jederzeit durch einen Anwalt und das Arbeitsgericht überprüfen lassen. Das würde ich auf jeden Fall machen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist.

 
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