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Geschrieben von As am 04.11.2020, 19:40 Uhr

Gefühl von DDR 2.0

Da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Deshalb bin ich nicht völlig davon überzeugt, dass die Kündigung auf dieser Tatsache beruhte. Bzw. glaube ich fest daran, dass in diesem Fall eine Klage Erfolg gehabt hätte.

Ich glaube nämlich an eine unabhängige Justiz.

Zu DDR-Zeiten hätte es überhaupt keine Instanz gegeben, vor der du hättest klagen können.

 
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