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Geschrieben von Berlin! am 03.11.2020, 15:00 Uhr

Gefühl von DDR 2.0

Okay, ich glaube, ich weiß, was Du meinst. Aber mich verwirrt die Begrifflichkeit.
Staatsdienerinnen sind nämlich Beamtinnen, die wiederum sind keine normalen Arbeitnehmerinnen.

Und gegen eine Kündigung kann man sich immer zur Wehr setzen.
Andere Möglichkeit: befristetet vertrag wurde nicht erneu verlängert.

Dann kommt es noch darauf an, wo die Mitarbeiterin gearbeitet hat.
Beispiel:
Jemand, der sich öffentlich für eine sehr sehr rechts gerichtete Partei engagiert, sollte vielleicht nicht unbedingt in einer Beratungsstelle für die Opfer rechter Gewalt arbeiten (Du verstehst hoffentlich, was ich sagen will). Gilt auch für links, ist nur ein Beispiel.
Denn in so einem Fall ist eine Kündigung dann doch wieder gerechtfertigt und die Begründung zutreffend.

Aber das alles ist nur en Blick in die Kristallkugel. Ich kenne den Fall ja gar nicht. Und kann natürlich auch einfach sein, dass die Kündigung rechtswidrig war.

 
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