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von Leena  am 26.06.2012, 17:17 Uhr

Körperverletzung: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

...ich bin mir gar nicht sicher, wie ich zu dem Urteil stehe.

Zum anderen habe ich teilweise erlebt, dass die Beschneidung von Männern als Teil ihre (religiösen) Identität empfunden wird, da kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein solches Urteil quasi als Verbot der freien Religionsausübung zumindest empfunden wird.

Zum anderen habe ich mal gehört, dass die Zirkumsion z.B. im Rahmen des Programms der Vereinten Nationen zur Prävention von Aids als eine von mehreren Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos empfohlen wird, da zumindest bei beschnittene heterosexuellen Männern eine Verminderung des Infektionsrisikos um 2/3 festgestellt worden sein soll.

Ist die Beschneidung nun medizinisch schädlich oder medizinisch sinnvoll, und macht es Sinn, diese Art Körperverletzung strafrechtlich zu verfolgen? Ist es eine Einschränkung des Rechts auf freie Religionsausübung, von wegen Genesis 17,10–14, bzw. ist eine Einschränkung des Rechts in diesem Punkt im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung begründ- und vertretbar?

Ich meine, jede OP ist grundsätzlich eine Körperverletzung, jedes dämliche Haareschneiden ist grundsätzlich eine Körperverletzung - wird aber strafrechtlich grundsätzlich nicht verfolgt...

Ich bin gespannt auf die genaue Urteilsbegründung vom LG Köln, aber erst einmal - bekomme ich bei dem Urteil potentiell Bauchschmerzen.

 
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