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Geschrieben von shinead am 26.06.2012, 19:11 Uhr

MOMENT!

Bei geschlechtsangleichenden OPs wird über ein psychologisches Gutachten die Notwendigkeit der Operation bescheinigt. Gleichzeitig wird dem Teen/Jugendlichen/Erwachsenen nach diversen Sitzungen begutachtet, dass es sich um den eigenen Willen handelt. Dies wird ja noch durch das "Probejahr", dass jeder Transsexuelle vor der OP leben muss unterstrichen.

Eine fixe Altersregelung ist da m.E. nicht notwendig.

Für religiöse Beschneidungen ist die Altersgrenze schon per Gesetz gelegt.

Eine Kommunion und eine Taufe sind genauso durch einen Kirchenaustritt umkehrbar wie die Firmung und Kommunion, wobei bei letzterem ja auch der Wille des Jugendlichen durch Religionsmündigkeit zählt.
Die Umkehrbarkeit des ganzen macht es für mich daher bei weitem nicht so schwerwiegend wie eine Beschneidung.

 
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