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Geschrieben von shinead am 26.06.2012, 20:32 Uhr

MOMENT!

Naja, da zur Religionswahl auch die Beschneidung gehört (ist z.B. zwingender Bestandteil beim Eintritt in jüdische Glaubensgemeinschaften), muss ein Religionsmündiger eben auch diese Entscheidung mit einkalkulieren.
Es bleibt ja jedem selbst überlassen sich eben noch nicht mit 14 zu entscheiden.

Ich meine es gab einen biologischen Jungen, der bereits vor der Pubertät mit weiblichen Hormonen behandelt wurde. Hier wurde m.E. schon die angleichende OP vorgenommen.
Man hat sich damals für die frühe Angleichung entschieden, weil so erst gar kein Stimmbruch stattfindet und niemals ein Bartwuchs einsetzt. Die androgynen Züge bleiben erhalten.
Im Zweifel, wenn die Gutachter sich nicht einig sind... Hormone weiter geben (das ist umkehrbar. Die Pubertät kann dann immer noch einsetzen) und die OP dann mit 18 durchführen.

 
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