Kaiserschnitt

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Geschrieben von anni1002 am 16.07.2019, 18:54 Uhr

@ es gibt den Sicherstellungszuschlag für Hebammen

Es gibt seit 2015 für Freiberufliche Hebammen den Sicherstellungszuschlag, wodurch die Hebammen mehrere Tausendvon der GKV im Jahr erstattet bekommen.
Hier in der Vergleichsrechnung sind es sogar für das Jahr 2019 über 6000 Euro. Sodass der rechnerische Beitrag der Hebamme nur noch 2100Euro wäre.

https://www.gkv-90prozent.de/ausgabe/10/autorenbeitrag/10_hebammen-haftpflicht/10_hebammen-haftpflicht.html

 
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