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von DecafLofat  am 09.08.2016, 13:36 Uhr

unfair wird mein modell (an STT...)

wenn z B ein feiertag an einem meiner arbeitstage ist.
ich hab ne wochenarbeitszeti von 15 stunden, d h tgl sollzeit 3 h. faktisch KANN ich nur mo/mi/fr arbeiten, d h ich mache drei tage a 5 h (idR sogar 3 tage a 6h... aber das geht alles auf überstunden...)
wenn ich nun also eine woche hab mit montag feiertag, verringert sich meine "soll"arbeitszeit um die drei stunden - sprich 12 sollzeit für die woche. wenn es nun noch lustiger wird und auch der freitag ein feiertag ist (nochmal minus 3 von der sollzeit, also 9h sollzeit verbleiben), dann habe ich NUR den mittwoch die chance zu arbeiten, und soll mit meinem teilzeitvertrag diese 9h erbringen... (und genau solche situationen sind der grudn warum ich faktisch 18h arbeite pro woche um solche spagate problemlos zu schaffen...)
meine "partnerin" hingegen die di&do arbeitet freut sich weil ihre arbeitszeit (auch 15 h) sich durch einen freien montag & freitag auf 9 verringer und sie dann folglich an jedem ihrer tage nur 4,5 statt 7,5 machen muß.

und vollzeitkräfte "leiden" ohnehin nicht unter feiertagen.

aber mich an einem meiner freien tage "krank" zu melden nur damit ich "überstunden" bekomme - die logik verstehe ich nicht, stt. das geht nicht ins ÜS konto wenn die drei stunden dann als krank gebucht werden sondern geht sich null auf null auf.

 
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