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Geschrieben von IngeA am 09.08.2016, 14:57 Uhr

unfair wird mein modell (an STT...)

Ich kann mir nicht vorstellen dass es zulässig ist, deine 15 Stunden die du an 3 Tagen erbringst auf 5 Tage zu verteilen, wenn du nicht die Möglichkeit hast sie auch an 5 Tagen zu erbringen. Da der Arbeitsplatz an 2 Tagen von der Kollegin besetzt ist, ist das de facto ja nicht möglich.

Und deine Kollegin die Di/ Do arbeitet wird bei einem Feiertag am Do. ja die gleichen Probleme haben wie du: Es werden ihr nur 3 Stunden gut geschrieben obwohl sie 7,5 Stunden gearbeitet hätte. Den Test muss sie dann ja an EINEM Tag nachholen. Das wären dann noch mal 4,5 Stunden auf die 7,5 drauf. Das wären 12 Stunden. Normalerweise sind von den Berufsgenossenschaften außer in wenigen Ausnahmefällen max. 10 Stunden erlaubt.

Sie hätte also bei einem Arbeits- oder Wegeunfall nicht mal Versicherungsschutz.


Ich würde mich da erkundigen.

LG Inge

 
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