Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 08.06.2018, 10:27 Uhr

......der MUTMASSLICHE Täter!

Die Unschuldsvermutung gilt eben auch für ihn. Selbst wenn die Polizei einen Mord beobachtet und man direkt weiß, dass es sich um den Täter handelt, gilt bis zum richterlichen Schuldspruch die Unschuldsvermutung. Das ist ein Recht, dass sogar in unserer Verfassung verankert ist!

Rechtsstaat. Wollt ihr den ernsthaft abschaffen?

https://www.menschenrechtskonvention.eu/unschuldsvermutung-9323/

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.