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Geschrieben von Benedikte am 07.06.2018, 19:51 Uhr

Könntet Ihr vielleicht mal warten,...

also,
bislang bewiesene Fakten sind wohl, ich kopiere mal

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Bashar war der Polizei bereits vorher bekannt mit einer Vielzahl von kleineren Delikten, bei denen es um Diebstahl, Raub oder Körperverletzung ging, sowie den Widerstand gegen eine Polizeibeamtin, mit der er aneinandergeriet. Schlägereien waren darunter, aber auch der Besitz eines Einhandmessers etwa, ein unerlaubter Waffenbesitz, wie das im Amtsdeutsch heißt.

Den schwerwiegendsten Vorwurf gegen den 20-Jährigen jedoch konnte die Polizei nach eigenen Angaben nicht erhärten: Bashar stand auch unter Verdacht, im März 2018 in der Flüchtlingsunterkunft ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Es blieb beim Verdacht, auch, weil es von dem verdächtigen „Ali“, den das Kind benannt hatte, offenbar mehrere in der Unterkunft gab.

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das sind für mich schonmal Gründe für eine kritische Grundhaltung. Und wie gesagt, dass die nachgewiesenrmassen hier Asyl beantragt haben weil der Irak nicht zumutbar war, jetzt aber ruckzuck zurück sind, dass sie falsche NAmen angegeben haben, dass sie hier auf Staatskosten gelebt haben weil sie ja wohl vorgetragen haben, bedürftig zu sein, aber spontan bar zahlen konnten für ACHT Flüge, bar wie eine zeitung berichtete, das ruft schon ein gewisses Misstrauen hervor vällig losgelöst vom jetzigen Vorwurf.

Und auch das, er ist natürlich nicht verurteilt und da gibt es eine Unschuldvermutung, aber alleine die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens zeigt ja, dass die STA sicher ist, genug beweise zu haben. Und Fotos nebst Namen werden in Deutschland auch nicht so einfach veröffentlicht.

Von daher, verurteilt ist er nicht, aber eine gewisses Misstrauen halte ich für sehr nachvollziehbar. Und hätten die offoziellen Stellen das früher gehabt, wäre er vielleicht auch nicht ausgereist

 
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