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Geschrieben von shinead am 08.06.2018, 10:22 Uhr

Ganz einfach

Du hast auch das Recht gegen Bescheide Einspruch einzulegen. Ich will gar nicht wissen, wie viele H4-Empfänger (viele sogar zurecht) gegen ihre Bescheide geklagt haben. Auch gegen Steuerbescheide wird regelmäßig Einspruch eingelegt und ja, auch hier teilweise zu recht.
Warum sollen da ausgerechnet Asylbescheide eine Ausnahme machen?

Ja, Asylverfahren müssen DRINGEND beschleunigt werden. Das inkludiert auch den Rechtsweg, der bei Einsprüchen folgt. Da darf einfach nicht so viel Zeit verstreichen!
Auch die Frage der Abschiebung muss neu geklärt werden. Wer darf unter welchen Umständen hier bleiben, auch wenn der Asylantrag abgelehnt wurde? Das müssen Ausnahmen bleiben!
Auch die MAGREB-Staaten müssen ihre Bürger wieder aufnehmen. Notfalls müssen wir sie mit Geld (Entwicklungshilfe) dazu zwingen. Wir ist hier die gesamte EU.

Aber am Rechtsstaat wackeln? Niemals!

 
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