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Geschrieben von Blueberry am 08.06.2018, 12:43 Uhr

ÄHM

ICH bin ja auch Bürger dieses Landes, in dem ich Einspruch einlegen würde. Merkst du was? Ich arbeite hier, ich habe meinen Wohnsitz hier, ich zahle hier meine Steuern. Ich trage also zu diesem Land bei. Logischerweise kann ich dann Einspruch gegen Bescheide des Landes einlegen, in dem ich offiziell und mit allen erdenklichen rechtlichen Grundlagen lebe.

Ein Asylbewerber ist/hat/tut das aber eben alles nicht. In den allermeisten Fällen ist er ja nicht mal EU-Bürger. Wieso also sollten dann für ihn diese Privilegien gelten?

Und zeig mir doch bitte mal ein Land, in dem ich als Deutsche gegen sowas auf STAATSKOSTEN klagen könnte.

 
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