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Geschrieben von Blueberry am 08.06.2018, 10:05 Uhr

Ganz einfach

Ich frage mich lediglich, wieso ein bereits abglehnter Asylant hier das Recht hat, zu klagen. Ihm wurde doch schon klar gemacht, dass er keine Grundlage hat, hier zu sein. Und dann hat er TROTZDEM das Recht mithilfe deutscher Steuergelder zu klagen? Geil!

Aber wir zahlen ja auch Lebensunterhalt für "Flüchtlinge" mit vier Frauen und 23 Kinder, obwohl in D rechtlich keine Vielweiberei existiert ... Ja, manchmal wundert mich dieser "Recht"sstaat schon.

 
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