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Geschrieben von Lauch1 am 03.04.2023, 10:47 Uhr

Gebärende Person vs Mutter

Ja muss man: Mutter ist die Frau die das Kind gebiert, das ist deutsche Rechtsprechung. Und alle zivilrechtlichen Verträge diesbezüglich sind nichtig.
„ Mutter eines Kindes ist nach deutschem Recht die Frau, die es geboren hat, also die Leihmutter und nicht die „Wunschmutter“.“
https://www.auswaertiges-amt.de/.enodia/challenge?redirect=%2Fde%2FNewsroom%2Ffaq%2F06-leihmutterschaft%2F606160

 
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