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Geschrieben von cube am 13.01.2020, 19:33 Uhr

Das frage ich mich auch die ganze Zeit (s.o.)

Ihr lest Antworten gar nicht richtig, oder?
Wenn um eine Ordnungsmaßnahme der Schule ging ist das ein Verwaltungsakt der folgerichtig vor dem Verwaltungsgericht geklärt wird. ZB ein Unterrichtsausschluss.

 
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