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Geschrieben von Caot am 13.01.2020, 11:18 Uhr

Einfach zurück bekommst du das Geld so aber nicht .....

….. zumindest wird ja bei der Steuererklärung gegengerechnet. Da kann man ja nicht sagen, so 100 Euro hat mich das gekostet, bitte die 100 Euro zurück.

Steuerberater anfragen? Steuerhilfeverein?

Ich weiß es nicht, so viel vorweg, tendiere aber dazu, dass es eh unter den Kinderfreibetrag fällt.

Unbenommen davon, das Du für dein Kind eintrittst. Hast du die Befürchtung, dass es "ständig" zu solchen Gerichtsanrufen kommen wird? Dann solltest du Dich mit der Schule in Verbindung setzen und Grundsätzliches klären. So wäre das, in meinen Augen, keine solide Lösung.

 
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