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Geschrieben von Berlin! am 13.01.2020, 20:07 Uhr

Das wäre aber baöt nur dann relevant, wenn die AP die Kosten ...

Sie muss die Kosten tragen.
Aber sie hat einen Erstattungsanspruch.

Klingt für mich so, als wenn die Gegenseite so schnell eingeknickt ist, dass das Gericht noch gar keinen Kostenbescheid erlassen hat, bevor dem WS abgeholfen wurde. Soll vorkommen, deswegen sind die Kistrn ja auch gering.

 
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