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Geschrieben von Sille74 am 13.01.2020, 14:21 Uhr

genau, die Schule hat den Bescheid zurückgezogen, kein Verfahren und ich hab die Rechnung

Es kst schwer, eine Aussage zu treffen, wenn man icht ganz genau weiß, um was für eine Gebühr es sich genau handelt. Aber wenn Du Widerspruch eingelegt hast, dann gibt/gab es zumindest ein Widerspruchsverfahren und wenn im Rahmen dessen die Behörde (Schule) "einlenkt" und den Verwaltungsakt aufhebt, dann hat sie Dir sozusagen Recht gegeben. Wenn es eine Klage gab oder ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und die Behörde lenkt ein, dann erkennt sie Dein Begehren an und ist der Verlierer, egal, wie weit das Verfahren schon gediehen ist.

Darauf, ob es eine Gerichtsverhandlung gab im eigentlichen Sinn vor Gericht oder auch irgendwie bei der Behörde ein Vorsprechen oder so kommt es nicht an.

Also, wenn Du irgenderwas gemacht hast, Widerspruch oder Klage oder was auch immer gegen den Bescheid gint es auch ein Verfahren, egal, was schon gelaufen ist.

Wie gesagt, wenn es Dir wicbtig ist, würde och mich da nochmals schlau machen, ob nkcht die Schule/Behörde die Kosten tragen muss.

 
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