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Geschrieben von cube am 14.01.2020, 10:25 Uhr

Nachlesen kann man das

Ich geb´s auf.

Das Gericht hat nichts entschieden!!! Es gibt keinen Kläger - nur einen Antragsteller. Kläger wird man erst im 2. Schritt - wenn es überhaupt zur Klage kommt.

Und nein, das Gericht hat niemandem Recht gegeben - die Schule hat von ihrem Recht der Prüfung nach Zugang des Widerspruchs gebrauch gemacht und sich gegen eine Fortführung entschieden.
Genau dazu ist das Verfahren in 2 Schritte unterteilt.
Interpretiert doch nicht in das Wort "Verfahren" ohne Rücksicht auf die weiteren Erklärungen des Gesetzes irgendeine Sache hinein, die da nicht ist.

 
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