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Geschrieben von Sille74 am 13.01.2020, 14:05 Uhr

Ehrloch gesagt glaube ich nocht, dass das der Regelfall ist.

Denn eine Ordnungsmaßnahme ist eben (im Gegensatz zur reinen Erziehungsmaßnahme) ein Verwaltungsakt und Verwaltungsakte werden im Regelfall bei der erlassenden Stelle eingelegt.

Aber möglicherweise gibt es da landesrechtlich abweichende Regelungen, das mag sein, die kenne ich ja nicht alle. Oder es geht um ein Eilverfahren, weil man ja schnell eine Entscheidung braucht und nicht die oft ewig lange Verfahrensdauer der regulären Klage abwarten kann ...

 
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