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Geschrieben von shinead am 13.01.2020, 10:13 Uhr

Gerichtskosten wegen Kind steuerlich absetzbar ?

Prozesskosten können m.E. nur noch dann abgesetzt werden, wenn sie mit Einkünften (Streit mit Arbeitgeber, Mieter bei Vermietungen, Bank bei Vermögen oder ähnlichem) zu tun haben.
Abgesehen davon, wären die 160 Euro als außergewöhnliche Belastung anzugeben und diese müssen bis zu einer Höhe von 2% des zu versteuernden Einkommens selbst getragen werden. Nur Beträge oberhalb dieser Grenze können abgesetzt werden.

 
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