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Geschrieben von Sille74 am 13.01.2020, 13:46 Uhr

Hmmm ... so ganz kann ich mir das nicht erklären ...

Vielleicht war das scbon der Widerspruchsbescheid, was Du bekommmen hast?

Ost aber ja letztlich egal, denn im absoluten Normalfall trägt der Verlierer die Kosten, egal, ob im Verwaltungs- oder Klageverfahren. Ich vermute, Du ,musst die Gebühr sozusagen vorstrecken und kannst sie bei der Schule/Behörde einfordern.

Wie gesagt, ich würde mich diesbezgl. nochmals schlau machen, ggf. Bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht oder so (je nachdem, wie hoch die Erstberatungsgebühr ist, evtl. lohnt es sich trotzdem noch).

 
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