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Geschrieben von Sille74 am 13.01.2020, 15:14 Uhr

Ja, aber das ist ja schon ein gewisser Sonderfall, dass der Widerspruchsführer ...

... sozusagen ein "Mitverschulden" am falschen Bescheid hat. Keine Ahnung, ob das im Steuerrecht oft vorkommt, in meinem Bereich ist das die Ausnahme. Von daher denke icb, kann man schon vom Regelfall ausgehen.

 
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