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Geschrieben von Ellert am 13.01.2020, 11:39 Uhr

versuchen kann man alles

es gibt viele Dinge die man mit behinderten Kindern absetzen kann
dafür habt Ihr ja auch den Steuerfreibetrag Pflege und Behinderung.
Dennoch würde ich es versuchen, mehr als schiefgehen kannes doch nicht.

Mit der Schule ist das aber der Knaller,
aber warum muss man bei einem Widerspruchgerichtskosten zahlen,
das entscheidet dann doch erstmal die nächsthöhere behörde ( zumindest hier) ehe man klagt

dagmar

 
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