Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von cube am 13.01.2020, 18:15 Uhr

Ihr habt einen Anspruch auf Erstattung!

Der Widerspruch war doch gar nicht erfolgreich.
Du musst unterscheiden zwischen Widerspruch eingereicht/erhoben und einem Verfahren, in dem das Gericht entscheidet, wer Recht at. Und genau das ist hier nicht passiert. Es wurde nichts entschieden - die Schule hat schon vorher ihre Maßnahme zurück gezogen.
Die angefallen Kosten trägt nun jeder selbst.

Hatten wir geschäftlich. Schadenersatzforderung geltend gemacht. Geht übers AmtsG. Dies prüft, ob formal alles richtig ist und stellt zu. Dann wurde sich außergerichtlich geeinigt. Die bis dahin angefallenenen Kosten zur formalen Prüfung und das offizielle Zustellen mussten wir auch selbst tragen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.