Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sille74 am 13.01.2020, 14:13 Uhr

Zivilrecht?

Wenn die erlassende Behörde (hier die Schule) einlenkt im Widerspruchsverfahren, dann nennt man das Abhilfe. Auch dann trägt normalerweise die Behörde/der Staat die Kosten, da ja der Widerspruchsführer im Recht war. Wenn die Behörde im Klageverfahren (und da ist egal, ob jetzt schon groß Schriftsätze ausgetauscht wurden oder verhandelt wurde, wenn Klage eingelegt ist) einlenkt, dann ist das ein Anerkenntnis und dann ist auch die ehörde der "Verlierer".

Ein Verwaltungsakt muss immer formell und materiell, also hins. der Verfahrensregeln und inhaltloch, rechtmäßig sein, ansonsten ist er rechtswidrig und der Widerspruchsführer/Kläger hat Recht, egal, ob die Mängel im formellen oder materiellen Bereich liegen. Allerdings können formelle Mängel oft "geheilt" werden.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.