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von SassiStern  am 26.08.2019, 17:16 Uhr

Nur mal so am Rande, rein rechtlich

Dazu muss erst einmal öffentliches Interesse vorliegen. Zumindest wenn sich beide Eltern einig sind und sich nicht gegenseitig anzeigen. Weiterhin würde es in obigem Fall sicher eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit geben.

 
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