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von Leena  am 26.08.2019, 19:51 Uhr

Öffentliches Interesse

Du meinst im Ernst, der Vater hatte keine andere Möglichkeit, die große Tochter vor der 6-Jährigen zu schützen, als die kleine mit dem Schuhlöffel zu schlagen? War er von der Kleinen so verwirrt, verschreckt oder fürchtete er sich vor ihr?

Ich gehe davon aus, dass § 224 StGB durchaus in Betracht kommt, Entschuldigungsgründe sehe ich bis jetzt noch nicht so wirklich.

Da finde ich es durchaus gerechtfertigt, wenn die Betreuer nach dem Gespräch mit den Eltern das Jugendamt informieren. Es würde sich übrigens nicht gut machen, wenn der Vater die Aktion "entschuldigen" will mit "das war ja nur der Schuhlöffel, und überhaupt - ich musste ja die Große schützen und wusste mir nicht anders zu helfen!" Klingt sehr einsichtsfähig und reflektiert...

 
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