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von SassiStern  am 26.08.2019, 17:49 Uhr

Öffentliches Interesse

Eine einfache Körperverletzung kann nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden. Die Eltern werden es in obigem Fall sicher nicht haben wollen und das besondere öffentliche Interesse liegt auch nicht vor.

 
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