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von kaempferin  am 27.08.2019, 9:49 Uhr

@kleinedame_34

Danke für Deine Info/Erklärung. Nun weiß ich Bescheid.
Doch, die körperliche Züchtigung in der Erziehung ist in F LEIDER(!!!!!!!!!!) nicht verboten. Deshalb habe ich ja auch nochmal nachgefragt, ob der Vater EBENFALLS Franzose ist. Denn dann hätte ich mir das ja viel eher vorstellen können, wenn ER gehauen hat.
Aber nochmal: Besser EINMAL ZU VIEL schauen und handeln, was das Jugendamt anbelangt als ZEHNMAL ZU WENIG! Denn zum einen war letzteres ja schon ZU OFT der Fall - und zum anderen, wie (kräftig) und womit haut dieser Vater dann das nächste Mal, wenn seine Tochter vielleicht noch etwas viel "Schlimmeres" anstellt?!?! Das weiß man ja schließlich nicht, oder?!

 
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