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von SassiStern  am 26.08.2019, 17:23 Uhr

Nur mal so am Rande, rein rechtlich

Was wird denn ein Kind mehr prägen? Ein einmaliger Klaps mit dem Schuhlöffel weil es das Geschwisterkind ärgert oder der Schmerz einer Impfung? Einer Impfung müssen die Eltern zustimmen da es sich um eine Körperverletzung handelt. Bin gespannt wann es dafür das erste Verfahren durch öffentliches Interesse gibt und wie es ausgeht, denn öffentliches Interesse muss gegeben sein, ansonsten wird es kein Verfahren geben, wenn beide Eltern das nicht wollen.

 
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