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von Leena  am 26.08.2019, 18:09 Uhr

Öffentliches Interesse

Einfache Körperverletzung (§223 StGB) oder nicht eher gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)? Schließlich wurde das Kind, soweit die AP es beschreibt, mit einem Schuhlöffel (= Werkzeug) geschlagen.

(Das sind dann so die klassischen Studenten-Übungsfälle - wie ist es zu bewerten, wenn Person A Person B beißt - was ändert sich, wenn Person A keine eigenen Zähne mehr hat, sondern mit einer Prothese / herausnehmbaren Zahnersatz zubeißt.)

 
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