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von SassiStern  am 26.08.2019, 18:13 Uhr

Öffentliches Interesse

Absatz 2 beschreibt ein gefährliches Werkzeug. Das wird ein Schuhlöffel nicht sein. Wobei sich dafür vielleicht noch ein Amtsrichter findet. Dürfte in der nächsten Instanz dann aber spätestens platzen.

 
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